Bei einem NEIN zum Verkauf unserer Quellenrechte an die WARET AG passiert nichts. Wir bleiben gut versorgt:
Was die IG Quelle schon im Vorfeld des ursprünglichen Abstimmungstermins vor einem Jahr gesagt hat, weiss auch unser Gemeinderat und bestätigt der Hilterfinger Bauverwalter in einer E-Mail vom Mai 2023: Das kantonale Wasserversorgungsgesetz schreibt fest, dass unsere benachbarten Wasserlieferanten zur Wasserlieferung verpflichtet sind. Die IG Quelle befürwortet die Ausarbeitung eines neuen Vertrags mit der WARET AG, welche gegenseitige Wasserbezüge vorsehen, jedoch ohne Verkauf unserer Primäranlagen an die WARET AG - deshalb Nein zum unausgewogenen Partnerschaftsvertrag!
Woher kommt das Hilterfinger Trinkwasser?
Darstellung IG Quelle der von der Gemeinde Hilterfingen erhaltenen Zahlen zur Wasserversorgung 2012-2022.
Ergänzende Darstellungen zum Infoanlass der Gemeindeverwaltung Hilterfingen vom 22.3.2023
Die von der Gemeindeverwaltung und vom Gemeinderat präsentierten Folien anlässlich der Infoveranstaltung vom 22.3.23 stellen unsere Wasserversorgung anders dar, als wie sie laut den Zahlen der Jahre 2012-2022 tatsächlich war. Aus den Zahlen der folgenden Tabelle, welche die IG Quelle von der Gemeinde Hilterfingen erhalten hat, ergibt sich ein andere Darstellung, als jene, welche an der Infoveranstaltung durch die Gemeindevertreter präsentiert wurde:
Wasserherkunft / - Verwendung
Quellschüttung Kohleren-Quelle 1911-2022
Wassergewinnung 2022
Schlussfolgerungen
Schlussfolgerungen im April 2023
Für die Gemeinde Hilterfingen sind die eigenen und die gemeinsam mit Partnern betriebenen Quellen zentral und decken über 50% des eigenen Wasserbedarfes ab. Es ist somit unmittelbar sichergestellt und zentral, dass diese Quellen langfristig in Qualität und Quantität soweit möglich erhalten bleiben. Dazu muss die Gemeinde dringend den Quellenschutz auch rechtlich sicherstellen, dh. die Schutzzonen ausscheiden und das Recht in Kraft setzen.
2. Weitere rund 30% bis 50% des Wasserbedarfes stammt aus Quellen der Nachbargemeinde Oberhofen. Die dem zugrunde liegenden Verträge und Partnerschaften sind somit sehr wichtig für die künftige Wasser Grund- Versorgung. Entsprechend sind aktive politische und fachliche Beziehungen zur Nachbargemeinde Oberhofen auch zu Themen der Wasserversorgung, der Wasserquellen und der langfristigen Planung wichtig. Die Beziehungen zu Oberhofen könnten durch Änderungen bzw. Entscheide die nicht mehr in der Kompetenz der Gemeinde liegen beeinträchtigt werden.
3. Die Belieferung mit Grundwasser von der WARET AG ergänzt die auf Quellwaser basierende Grundversorgung der Gemeinde Hilterfingen. Der bestehende Vertrag mit der WARET AG ist eine Garantie für Trockenperioden mit weniger Quellwasser und damit eine sinnvolle Ergänzung. Eine Erweiterung oder gar ein Abtreten der Rechte für Unterhalt und Pflege zum Sicherstellen dieser Quellen ist nicht erforderlich und bringt zusätzliche Risiken mit sich.
Als Risiken sind zu erwähnen: Die Gemeinde muss die rechtlichen Grundlagen (zB. Schutzrechte für die Quellen, Betrieb der Reservoire, Verträge etc.) sicherstellen, ebenso für das Personal, doch ist deren Auftraggeber und Entscheidungsträger nicht mehr die Gemeinde, sondern die WARET AG.4. Auch aus finanzieller Sicht ist die Abgabe der Quellen an die WARET AG abzulehnen, da damit Mehrkosten, Mindereinnahmen und insbesondere verschiedenste finanzielle Risiken verbunden sind, so zB. der Fakt bei Abtreten der Primäranlagen an die WARET AG würde die Gemeinde Hilterfingen die "Beiträge aus dem Trinkwasserfond" verlieren (siehe Merkblatt vom 1.Juli 2022, WVG Wasserversorgungsgesetz und WVV kantonale Wasserverordnung).
Wurden die finanziellen Konsequenzen der neuen WARET Verträge durch die Gemeinde selbst durchgerechnet und mit dem aktuell gültigen Gesetz geprüft?
Welche finanziellen Vor- und Nachteile haben sich daraus ergeben?
Falls bis dato noch keine durch die Gemeinde finanzielle Vergleichsbudgetierung erstellt wurde und vorliegt, ist die Abgabe der Quellen und Reservoire an die WARET AG abzulehnen.5. Zudem stellt sich die Frage, weshalb die Lieferung des Quellwassers an die WARET AG zu CHF 0.0 erfolgt, der Wasserbezug jedoch zu 0.15 bis 0.27 CHF/m3 (je nach Quelle bzw. Vertrag) bezogen wird. PS. Falls dem so ist, folgert aus der von der Verwaltung gelieferten Tabelle, dass Hilterfingen von Oberhofen Wasser kauft und aus dem gleichen Netz Wasser an die Energie Thun AG verschenkt.
Ist dem so?