Lexikon

Über was diskutieren wir?

Brunnenmeister/innen sind zuständig für die Betriebssicherheit von Wasserversorgungsanlagen und für eine gute, funktionstüchtige Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. 

Mit der Forderung einer umfassenden Qualitätskontrolle überträgt das Lebensmittelgesetz den Brunnenmeister/innen eine grosse Eigenverantwortung. 

Brunnenmeister/innen müssen sich stetig weiterbilden, damit sie mit den laufenden Anpassungen und Erneuerungen Schritt halten können.

(aus: https://www.brunnenmeister.ch/de/über-uns/ ;Stand: 12.02.2023)

Zum Berufsbild der Brunnenmeisterinnen: https://www.brunnenmeister.ch/de/aus-und-weiterbildungen-svgw/brunnenmeister-mit-eidg-fa/

Brunnenmeister/innen


Nachdem der Regen auf den Boden gefallen ist, sickert das Regenwasser oft mehrere Meter tief in den Erdboden durch die Humusschicht, Steine und Sand. Sobald das versickerte Wasser auf eine undurchlässige Lehm- oder Felsschicht trifft, kann es nur noch dieser Schicht entlang fliessen.

Hier werden in die Erde Sickerröhren mit vielen Löchern eingebaut und das Wasser fliesst nun durch diese Röhren in die tiefer gelegenen Brunnstuben, welche aus zwei Kammern bestehen. In der ersten wird der im Quellwasser mitgeführte Sand abgelagert. In der Zweiten befindet sich ein feines Sieb, das die letzten Feinstoffe zurückbehält. Eine dicke Röhre leitet das nun klare Quellwasser zum Reservoir, welches in der Regel noch etwas tiefer liegt.

(aus: https://www.wyssbau.ch/de/betonschaechte/anwendung/technische-unterlagen/brunnenstuben/wassergewinnung-quellwasser/; Stand: 12.02.2023)

Brunnstuben


Alle Quellfassungen und -ableitungen mit Brunnstuben, alle Reservoire und Pumpwerke, jeweils eine (direkte) Verbindungsleitung zwischen diesen sowie sämtliche Leitstellen (Steuerungen), die Signalkabel, die Aufbereitungsanlagen (UV-Anlagen), etc. gemäss TP Technik incl. Anhangtabellen dazu.

(aus: Was kostet und wie finanziert sich die erweiterte WARET AG? Teilprojekt Betriebswirtschaft, Schlussbericht vom 28.1.2022, S. 33)

Primäranlagen


Quellwasser ist Wasser unterirdischer Herkunft, das unter Wahrung seines ursprünglichen Zustands vermarket wird.

(Art. 12 der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Getränke)

Das Quellwasser spielt in der Schweiz eine wichtige Rolle, vor allem im Voralpen- und Alpengebiet sowie im Jura. Die öffentlichen Wasserversorgungen decken rund 40% des gesamten Trinkwasserbedarfes aus Quellwasser ab.

Quellwasser ist normalerweise von sehr guter Qualität und eignet sich ausgezeichnet zum Genuss als Trinkwasser. Quellen sind besonders wertvoll, wenn sie ergiebig sind, gute Wasserqualität und eine weitgehend konstante Schüttung aufweisen.

(Zitiert nach: https://www.wyssbau.ch/de/betonschaechte/anwendung/technische-unterlagen/brunnenstuben/wassergewinnung-quellwasser/)

Quellwasser


Alle übrigen Leitungen und Installationen ausser Primäranlagen, also im Wesentlichen die Verteilleitungen in den Versorgungsgebieten mitsamt Löscheinrichtungen (Hydranten und Hydrantenleitungen) – diese werden weiterhin durch die Wasserversorgung unterhalten und ersetzt.

(aus: Was kostet und wie finanziert sich die erweiterte WARET AG? Teilprojekt Betriebswirtschaft, Schlussbericht vom 28.1.2022, S. 33)

Sekundäranlagen


Sowohl gesamtschweizerisch als auch im Kanton Bern stammt das Trinkwasser aus folgender Herkunft: Rund 40 % stammen aus dem Grundwasser, weitere 40 % aus Quellen und die restlichen 20 % aus Oberflächengewässern, hauptsächlich aus Seen und Flüssen. Das Grundwasser wird durch Regen, Schneeschmelze und Gletscher sowie Sickerwasser gespeist.

(Vgl. https://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaft/wasserressourcen_woher-kommt-das-trinkwasser-in-der-schweiz-/45165230; Stand:12.02.2023)

Trinkwasser


Die WARET AG wurde 2008 mit dem Zweck gegründet, “ihre Aktionäre in der Region Thun sicher, ausreichend und wirtschaftlich mit qualitativ einwandfreiem Trink-, Brauch- und Löschwasser zu versorgen. Sie sorgt zusammen mit den Aktionären und mit Dritten für einen gesunden Wasserhaushalt und für die optimale Bewirtschaftung der Wasservorkommen. Sie kann Dritte, die nicht Aktionäre sind, mit Wasser versorgen”. Die Gemeinde Hilterfingen ist seit Anfang Aktionärin bzw. Partnerin in der WARET. Der Partnerschaftsvertrag von 2008 regelt bis heute (Stand: 15.04.2023) das Verhältnis zwischen Hilterfingen und der WARET AG.

WARET AG (Wasserversorgung Region Thun AG)